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Was ist Nachsorge?


Das Anliegen der GSNP ist die sozialmedizinische Nachsorge in der Pädiatrie. Nachsorge erleichtert und sichert den Übergang von der Klinik ins heimische Kinderzimmer.


Viele Früh- und Neugeborene, Kinder und Jugendliche mit chronischen, onkologischen oder schwersten Erkrankungen sowie ihre Familien benötigen nach der Klinik oder stationären Rehabilitation Nachsorge. Die interdisziplinäre Nachsorge berücksichtigt medizinische, pflegerische und psychosoziale Aspekte und arbeitet sektorenübergreifend im stationären und ambulanten Bereich. Zentraler Handlungsansatz ist das Case Management: Es koordiniert erforderliche Leistungen und vernetzt die Leistungsanbieter im Sozial- und Gesundheitswesen untereinander und mit den Familien.


In wissenschaftlichen Studien zum Modellprojekt Bunter Kreis konnte die Effektivität und Effizienz der Nachsorge nachgewiesen werden.

 

Gesetzliche Basis

  • 2004 wurde die vom Bunten Kreis Augsburg, dem beta Institut und der betapharm Stiftung eingebrachte Gesetzesinitiative zur sozialmedizinischen Nachsorge im § 43 SGB V aufgenommen.
  • 2005 veröffentlichten die Spitzenverbände der Krankenkassen Rahmenvereinbarungen, aufgrund derer sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V abgerechnet werden kann.
  • 2008 wurde mit Wirkung zum 1.1.2009 die sozialmedizinische Nachsoge zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen.


Weiterführende Links zur Nachsorge
  beta Institut > Pädiatrische Nachsorge
  Qualitätsverbund Bunter Kreis



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